TPO: Aktuelle Infos

TPO Verbot ab dem 1. September 2025 


Mit der Verordnung 2025/877 am 13.05.2025 wurde beschlossen, dass alle CMR-Stoffe, darunter auch der Inhaltsstoff TPO (Trimethylbenzoyl Diphenylphosphine Oxide) in die Anlage 2 (Liste der verbotenen Stoffe) der Kosmetikverordnung aufgenommen werden sollen.  

Dieses Verbot tritt ab dem 1.09.2025 in Kraft. 
 

TPO-freie Color Gele und Modellage Gele

Stand 31.08.2025: Alle Produkte, die aktuell online im Shop sind, sind TPO-frei.

 

Was ist eigentlich TPO? 


TPO ist ein Photoinitiator, der in vielen UV-Gelen enthalten ist und für die schnelle und tiefe Aushärtung des Materials sorgt. Aufgrund neuer regulatorischer Einstufungen als fortpflanzungsgefährdend (Kategorie 1B) wurde entschieden, TPO in allen Kosmetikprodukten zu verbieten. 

 

Wie findest du heraus ob ein Produkt TPO enthält? 

 
  • IMMER auf dem Etikett -> Trimethylbenzoyl Diphenylphosphine Oxide oder Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphine Oxide
  • Ggf. Artikelbeschreibung des Lieferanten 
  • Nachfrage bei dem Lieferanten 
 

Maßnahmen 

  • Überprüfe deine aktuellen Gele, um TPO-haltige Gele zu identifizieren!
  • TPO-freie Gele testen, um einen einfachen und unkomplizierten Umstieg zu gewährleisten! 


Unsere Empfehlung: TPO-haltige Gele aussortieren und nicht mehr im Studio verwenden. Am besten auch aus dem Studio entfernen. (Für die eigene Modellage dürfen die Gele noch weiterhin verwendet werden)
Noch NICHT entsorgen, da es eventuell eine Gesetzesänderung geben wird, die eine längere Übergangsfrist erlaubt. (s. Wichtiges Update)

 

WICHTIGES UPDATE: Wie geht es weiter? 

Am 8.07.2025 wurde ein Vorschlag der EU-Kommsion eingereicht. 

Darunter folgender wichtiger Vorschlag für Nageldesigner und Nageldesign-Händler: 

“When a substance is prohibited or restricted from the use in cosmetic products, the manufacturers, importers, distributors and responsible persons should be given appropriate time to take necessary measures to reformulate and relabel their products, withdraw from the distribution and destroy the unsold products not complying with the new requirements. Therefore, periods of 12 months for placing and 24 months for making available on the market of cosmetic products containing the substance concerned following the entry into force of the respective amendments to Regulation (EC) No 1223/2009 should be provided.” 
 

Deutsche Übersetzung: 

"Wenn ein Stoff für die Verwendung in kosmetischen Mitteln verboten oder eingeschränkt wird, sollten Hersteller, Importeure, Händler und verantwortliche Personen eine angemessene Frist erhalten, um die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen(...). 
Daher sollten Übergangsfristen gewährt werden: 12 Monate, um die Produkte noch in Verkehr bringen zu dürfen und 24 Monate, um sie noch auf dem Markt bereitstellen zu dürfen, jeweils ab dem Zeitpunkt, zu dem die jeweilige Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 in Kraft tritt."


Leider wissen wir noch nicht, wann dieser Vorschlag abgearbeitet wird, vorraussichtlich aber erst frühestens Anfang September. 

Wir hoffen sehr, dass der Vorschlag durchgesetzt wird, dann würde die Verkaufsfrist wahrscheinlich noch bis zum 1.09.2026 verlängert werden. Vielleicht wird dieser Vorschlag auch nur für zukünftige Verbote angenommen.

Vorerst werden wir TPO-haltige Produkte nur noch bis zum 30.08.2025 anbieten und verkaufen. 

Aktueller Stand des Verfahrens: https://eur-lex.europa.eu/procedure/EN/2025_531 

 

 







 
Disclaimer:
Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst. Sie basieren auf dem aktuellen Rechtsstand der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 sowie weiteren einschlägigen Rechtsquellen.
 
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